Ausgerechnet an dem Tag, der in vielen Regionen Deutschlands als „Weiberfasching/Weiberfastnacht“ gefeiert wird, verkündete das Bundesarbeitsgericht ein Urteil zugunsten einer Arbeitnehmerin, die sich durch ein gegenüber einem unmittelbar vergleichbaren Kollegen niedrigeres Gehalt in ihren Rechten verletzt fühlte. Zu Recht, urteilte das BAG, und bestätigte einen Verstoß gegen das Entgelttransparenz- und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Der Leitsatz des BAG wird die Arbeitswelt
