Neues Datenschutzrecht
Am 25. Mai 2018 treten die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung sowie die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft. Die Neuregelungen betreffen auch die tägliche Personalarbeit und sind von erheblicher Bedeutung, weil der Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen den Datenschutz von bisher € 300.000,- nach § 43 BDSG auf € 20 Mio. und bei Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von mehr als € 500 Mio. auf 4 % des weltweiten Umsatzes erhöht wird. Ferner steigt für Sie als Arbeitgeber mit Inkrafttreten der Neuerungen auch der Dokumentationsaufwand.
An drei verschiedenen Terminen stellen Ihnen unsere Referenten Dr. Andreas Notz, Jörg Döhrer, Dr. Annette Sättele und Eler von Bockelmann die wesentlichen Änderungen vor und diskutieren mit Ihnen konkrete Umsetzungstipps.
Termine:
München 28. Februar 2018, 11.30 Uhr
Frankfurt 8. März 2018, 11.30 Uhr
Mannheim 15. März 2018, 11.30 Uhr