Am 26.04.2019 ist in Deutschland das Geheimnisschutzgesetz (GeschGehG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt den Geheimnisschutz völlig neu. Grund genug, eine erste Zwischenbilanz zu ziehen. 1. Schutzkonzept: Zwingend notwendig Geschäftsgeheimnisse sind nach neuer Rechtslage insbesondere nur noch dann geschützt, wenn sie Gegenstand „angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen“ sind. Was im Einzelfall „angemessene Maßnahmen“ sind, hängt vom konkreten Geheimnis und seiner Bedeutung für das