Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 16. Juli 2020 (Az. C-311/18) den Beschluss der Europäischen Kommission zum sog. „Privacy Shield“ gekippt. Damit entfällt ein wichtiger Pfeiler datenschutzkonformer Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU in die Vereinigten Staaten von Amerika. Unternehmen, die auf Basis des „Privacy Shield“ für eigene Datenübermittlungen das erforderliche angemessene Datenschutzniveau gewährleisten, müssen jetzt dringend die