Lange angekündigt, seit 1. Januar 2024 in Kraft: Durch das sog. „MoPeG“ (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts) wurde das Recht für einige Gesellschaftsformen geändert, insbesondere für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die Kommanditgesellschaft (KG). Gerade GbR und KG sind als (vermögensverwaltende) Familiengesellschaften – sog. Familienpools – und als Holdinggesellschaften beliebt. Wenn auch Sie Ihre Immobilien, Gesellschaftsbeteiligungen oder anderes Vermögen