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13. Juni 2022 – Corona nach Corona: Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz nach Auslaufen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung – Blogbeitrag von Rechtsanwalt Julius Quicker

Die Temperaturen steigen, die Inzidenzen sinken. Man spürt, es wird Sommer. Und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ist in Lockerungsstimmung: Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist am 25. Mai 2022 ausgelaufen und wird (vorerst) nicht verlängert. Verbindliche Vorgaben zum Infektionsschutz bestehen nur noch vereinzelt, etwa im Bereich medizinischer Versorgung, Pflege und Betreuung oder lokal aufgrund sogenannter Hotspot-Regelungen. Die vergangenen zwei Jahre haben allerdings gezeigt, dass