Beiträge mit diesem Tag:

Steffen Holatka

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Allgemein, Pressemeldungen,

16. Juni 2023: Starke Präsenz von RITTERSHAUS bei Best Lawyers 2023

Mit 30 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zählen ein großer Teil der Partner und Partnerinnen von RITTERSHAUS zu Deutschlands besten Anwälten. Die Übersicht des US-Verlags Best Lawyers wurde am 16. Juni 2023 exklusiv im Handelsblatt veröffentlicht. Die Kanzlei konnte ihre starke Präsenz zum Vorjahr weiter ausbauen. Bernhard Naujack, Dr. Daniel Pflüger, Jörg Döhrer und Julia Zerwell werden in diesem Jahr zum ersten Mal

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Allgemein,

24. Juni 2022: RITTERSHAUS-Rechtsanwälte bei Best Lawyers erneut stark vertreten – Prof. Dr. Antje Boldt als „Lawyer of the Year“ ausgezeichnet

Mit 26 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zählen ein großer Teil der Partner von RITTERSHAUS zu Deutschlands besten Anwälten. Die Übersicht des US-Verlags Best Lawyers wurde am 24. Juni 2022 exklusiv im Handelsblatt veröffentlicht. Die Kanzlei konnte ihre starke Präsenz zum Vorjahr weiter ausbauen. Prof. Dr. Antje Boldt in Frankfurt, die seit 2019 bei Best Lawyers gelistet ist, wurde zudem jetzt als

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Allgemein,

29. März 2022: Krise und Auswirkungen auf Bauverträge – Blogbeitrag von Rechtsanwältin Julia Zerwell und Rechtsanwalt Steffen Holatka

Die aktuelle Wirtschafts- und Liefersituation, ausgelöst insbesondere durch den Ukraine-Krieg und dessen Folgen, hat erhebliche Auswirkungen auf die Bauwelt: Preissteigerungen und Bauverzögerungen in laufenden Bauprojekten erhitzen die Gemüter, aber auch der Abschluss neuer Bauverträge ist für alle Beteiligten mit Unwägbarkeiten verbunden, die einen adäquaten Umgang mit den auftretenden Schwierigkeiten und die Suche nach Alternativen und für alle Vertragsparteien tragfähigen Lösungsmöglichkeiten

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Allgemein,

20. Januar 2022: Nächster Paukenschlag des EuGH: HOAI-Mindestsätze sind bei Altverträgen zwischen Privaten weiterhin anwendbar – Blogbeitrag von Steffen Holatka und Manuela Luft

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 18.01.2022 (Rs. C-261/20) entschieden, dass in einem Rechtsstreit zwischen ausschließlich privatrechtlichen Personen Unionsrecht einer Anwendung der Mindesthonorare für Architekten und Ingenieure gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nicht entgegensteht. Das Urteil ist von weitreichender Bedeutung, da damit unter anderem Aufstockungsklagen von Planern auf den gesetzlichen Mindestsatz wieder Auftrieb gegeben wird. Anlass der