Vermutlich hat es schon vielen Arbeitgebern und Personalleitern in den Fingern gejuckt, bei der Bewerberauswahl neben den übersandten Bewerbungsunterlagen auch weitere, frei verfügbare Informationen aus dem Internet, sozialen Medien oder sonstigen Quellen zu Rate zu ziehen. Solche Background-Checks oder Pre-Employment-Screenings könnten durch das Urteil des Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf vom 10.04.2024 (Az. 12 Sa 1007/23) künftig mit (unangenehmen) Informationspflichten für den