Von NIS-2 betroffene Einrichtungen und Unternehmen mussten sich bis zum 6. März 2026 beim BSI registrieren. Die Registrierung ist allerdings nur ein erster Schritt, um die Vorgaben von NIS-2 zu erfüllen. NIS-2 ist „Chefsache“. Bei Rechtsverstößen haftet die Geschäftsleitung persönlich. Wir möchten Sie bei der Umsetzung von NIS-2 unterstützen. Deshalb laden wir Sie am 26. März 2026, 17:00 Uhr in

























