In unserer Reihe „Kaffee und Vergaberecht“ laden wir Sie herzlich zur Teilnahme am zweiten Live-Stream im Jahr 2024 ein. Dieses Mal geht es mit Dr. Christoph Rung und Dr. Michael Wenzel um die Frage, welche vergaberechtlichen Tätigkeiten der Auftraggeber externen Beschaffungsdienstleistern übertragen darf.
- Für die Abwicklung des Vergabeverfahrens bedienen sich Auftraggeber gerne der Unterstützung externer Dienstleister, etwa Planungsbüros oder spezialisierter Beschaffungsdienstleister.
- Der Auftraggeber darf aber nicht jede Aufgabe auf einen externen Beschaffungsdienstleister auslagern. Alle Entscheidungen muss der Auftraggeber selbst treffen. Bei den ausgelagerten Tätigkeiten handelt es sich oft um Rechtsdienstleistungen, mit denen der Auftraggeber nur Rechtsanwälte beauftragen darf.
- Anhand einer aktuellen Entscheidung erläutern wir, welche Tätigkeiten Sie Beschaffungsdienstleistern übertragen dürfen.
- Anschließend besteht wie immer Gelegenheit zur Diskussion und zum Erfahrungsaustausch.
- In der Kürze liegt die Würze: Das Ganze soll die Länge einer guten Kaffeepause nicht überschreiten.
10 Minuten Vorstellung, 10 Minuten Diskussion!
Für die Veranstaltung können Sie sich hier über den folgenden Button kostenlos anmelden:
Voraussetzung für die Teilnahme ist die Anmeldung über den Button. Anschließend übersenden wir Ihnen mit einer Outlook-Termineinladung den Einwahllink, mit dem Sie sich am Veranstaltungstag zuschalten können.