Bei staatlich angeordneten Schließungen des Einzelhandels kommt eine Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB grundsätzlich in Betracht. Dies urteilte der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in seinem wegweisenden Urteil vom 12.01.2022 (Az.: XII ZR 8/21). Ob überhaupt und in welcher Höhe Mietzahlungen gekürzt werden dürfen, hängt jedoch stets von den Umständen des Einzelfalls ab. Der BGH hatte sich mit
![RIT-blog-Gewerbliches_Mietrecht](https://blog.rittershaus.net/wp-content/uploads/2022/01/RIT-blog-Gewerbliches_Mietrecht.png)