Mit den Beschlüssen von Bundestag (5. März 2021) und Bundesrat (26. März 2021) ist die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts unter Dach und Fach. Die neuen Regelungen sollen vereinheitlichen und systematisieren und dabei das Vormundschafts-, Pflegschafts- und Betreuungsrecht an aktuelle Herausforderungen anpassen. Sie treten ab dem 1. Januar 2023 in Kraft. Auch wenn es nicht zu den Hauptzielen der Reform zählte, die familiengerichtlichen