„Arbeitgeber sind verpflichtet, ein System zur Erfassung der von ihren Arbeitnehmern geleisteten täglichen Arbeitszeit einzuführen, das Beginn und Ende und damit die Dauer der Arbeitszeit einschließlich der Überstunden umfasst“ (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13. September 2022 – Az.: 1 ABR 22/21). Als das Bundesarbeitsgericht vergangenes Jahr verkündete, dass die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bereits besteht, ging ein Raunen durch Unternehmen, Personalabteilungen und