Recht und Steuern zu Compliance von Rittershaus und Falk
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen und abgestimmte Verhaltensweisen können teuer werden. Schon die Geldbußen betragen bis zu 10% des von dem betroffenen Unternehmen erzielten Umsatzes. Verantwortliche Einzelpersonen im Unternehmen können mit bis zu einer Million Euro Bußgeld belegt werden. Schadensersatzansprüche von Kartellgeschädigten kommen noch hinzu. Und wie diese „Sonderzahlungen“ steuerlich von den Beteiligten bei Umsatz-, Ertrag- und Einkommensteuer zu behandeln sind, ist relativ kniffelig. Relevante Details beleuchten Tobias Steigenberger und Anno Haberer gemeinsam in der neuen Podcastfolge von „No Risk, Think Twice – Recht und Steuern zu Compliance von Rittershaus und Falk“.
No Risk, Think Twice 003: Tobias Steigenberger und Dr. Anno Haberer heißen Sie herzlich willkommen.
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