Der Bundestag hat die Privilegierung von Batteriespeichern mit einer Mindestkapazität von 1 MW im Außenbereich beschlossen. Zunächst soll es keine Einschränkungen mit Blick auf die Netzdienlichkeit der Speicher geben. Der Bundesrat hat dem nicht widersprochen, sodass die Gesetzesänderung in den nächsten Wochen in Kraft treten wird. Der Bundesrat stimmte jedoch für einen Entschließungsantrag, der die Beschränkung der Privilegierung auf „netzdienliche“ oder




