Am heutigen Tag hat der Bundesgerichtshof (Az. I ZR 98/23) sein mit großem Interesse erwartetes Urteil zu einer Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ verkündet. Im Ergebnis bleibt der Bundesgerichtshof bei seiner schon im Verhandlungstermin angedeuteten strengen Auslegung von Begriffen, die mit Umweltaspekten werben. Die Marktteilnehmer werden sich deshalb sehr sorgfältig darauf einstellen müssen, auch künftig im Bereich der Umweltwerbung das