Unabhängig von Branche und Marktstellung handelt jedes Unternehmen im Wettbewerb. Unternehmen sind dabei darauf angewiesen, durch Marketingmaßnahmen in unterschiedlicher Ausprägung und Gestaltung neue Kunden zu generieren und bestehende Geschäftsverbindungen zu pflegen.
Bei der Gestaltung von Werbung gelten rechtliche Rahmenbedingungen, die u. a. im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb festgehalten sind. Verstößt ein Unternehmen gegen gesetzliche Vorgaben, so haftet es als solches für diesen Verstoß. Vielen Geschäftsführern und Vorständen von Unternehmen ist indes oft gar nicht bewusst, dass sie auch persönlich für Wettbewerbsverstöße haften können. In Einzelfällen ist sogar eine Haftung der Gesellschafter einer Gesellschaft für wettbewerbswidriges Handeln denkbar. Rechtsprechung und Fachliteratur haben hierzu über die Jahre hinweg Fallgruppen erarbeitet und Haftungsmaßstäbe entwickelt.
In unserem Praktikergespräch erläutern unsere Rechts- und Fachanwälte Dr. Andreas Torka und Henrik Steffen Becker Ihnen anhand diverser Beispiele typische Konstellationen, in denen eine wettbewerbsrechtliche Haftung der Geschäftsführung, des Vorstands oder gar der Gesellschafter eines Unternehmens droht. Zugleich geben sie Hinweise, wie eine solche Haftung vermieden bzw. reduziert werden kann.
Unsere werberechtlichen Gespräche finden an den folgenden drei Terminen an unseren Kanzleistandorten statt:
Büro Frankfurt am Main, 14. November 2018
Büro Mannheim, 21. November 2018
Büro München, 28. November 2018
Ihre Anmeldung für diesen Termin richten Sie bitte an sabrina.metz@rittershaus.net
Einladung (pdf)