Es sind schon fast zwei Jahre her, dass die lang diskutierte Reform des Stiftungsrechts beschlossen wurde. Sie tritt nun zum 1. Juli 2023 in Kraft. Umso drängender stellt sich die Frage, ob vor der Einführung des neuen Stiftungsrechts bei bereits existierenden Stiftungen noch reagiert werden muss. Es sind gerade die neuen Bestimmungen zu Satzungsänderungen, die in den Fokus dieser Überlegungen