Der in der Presse oftmals so betitelte „Paukenschlag“ aus Erfurt hat viele Arbeitgeber überrascht. Nun liegt die vollständige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21 – vor. Danach ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer zu erfassen. Für welche Arbeitnehmer gilt die Arbeitszeiterfassungspflicht? Die Pflicht zur Zeiterfassung gilt für alle Arbeitnehmer,
