Müssen wir Urlaubs- und Arbeitszeitrecht ganz neu lernen?
Das Bundesarbeitsgericht wurde durch mehrere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in den letzten Jahren gezwungen, lange praktizierte Grundsätze des deutschen Urlaubsrechts zu ändern. Die entsprechenden Neuerungen sollten in der betrieblichen Praxis bekannt sein, und vor allem sollten vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten und notwendige Maßnahmen in die Personalarbeit einfließen – im Rahmen unseres HR Lunchs zeigen wir Ihnen, wo und wie!
Auch im Arbeitszeitrecht haben Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs Einfluss auf die deutsche Arbeitsrechtspraxis. Sowohl die Behandlung von Bereitschaftszeiten als auch von Reisezeiten müssen von den Arbeitgebern umgesetzt werden. Wir bringen Sie auf den neuesten Stand und zeigen Ihnen rechtlich zulässige Gestaltungsmöglichkeiten auf.
Ihre Referenten:
Dr. Andreas Notz
Jörg Döhrer
Eler von Bockelmann
Prof. Dr. Ulrich Tödtmann
Nadja Hartmann
Dr. Annette Sättele
Unser HR Lunch findet an den folgenden drei Terminen an unseren Kanzleistandorten statt:
Büro München, 21. Mai 2019
Ihre Anmeldung für diesen Termin richten Sie bitte an gloria.kraus@rittershaus.net
Büro Mannheim, 22. Mai 2019
Ihre Anmeldung für diesen Termin richten Sie bitte anjulia.spether@rittershaus.net.
Büro Frankfurt am Main, 23. Mai 2019
Ihre Anmeldung für diesen Termin richten Sie bitte an renate.king@rittershaus.net.