Am 24. Mai 2019 sind wir Gastgeber einer ganztägigen Seminarveranstaltung der Universität Mannheim zum Gesellschaftsrecht, die unser Kollege Professor Dr. Ulrich Tödtmann gemeinsam mit Professor Dr. Carsten Schäfer und Professor Dr. Andreas Pentz durchführt.
Folgende Seminarvorträge werden präsentiert:
- Kommanditistenhaftung bei Befriedigung von Gesellschaftsgläubigern und Aufrechnung in der Insolvenz
Bearbeiter: Simon Wessel - Zahlungen nach Insolvenzreife, & 64 GmbHG und angemessene Gegenleistung
Bearbeiter: Markus Mohnen - Anforderungen an die Wirksamkeit von Schiedsvereinbarungen in Personengesellschaftsverträgen
Bearbeiter: Jan Petri - Verdeckte Sachübernahme im Aktienrecht (mit Gründern und Dritten) – § 27 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 AktG aF ggü. § 27 Abs. 1, 4 AktG nF
Bearbeiter: Jan Spiesmacher - Geschäftsleiterhaftung für gegen das Unternehmen verhängte Geldbußen
Bearbeiter: Jan Diether - Kompetenz des Aufsichtsrats für Investorengespräche
Bearbeiterin: Linda Bachmaier - Zulässigkeit und Zulässigkeitsgrenzen von Change of Contol-Klauseln im Aktienrecht
Bearbeiter: Niklas Loh