Warum Vertriebskartellrecht?
Ein funktionierendes Vertriebssystem ist das Rückgrat eines jeden produzierenden Unternehmens. Ob über Vertragshändler, Handelsvertreter, Franchise, dualen oder selektiven Vertrieb: das heutige Wirtschaftsleben bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, um den Weg zwischen Hersteller und Endkunden individuell optimal zu gestalten.
Alle Vertriebsansätze eint dabei ein Problem: genügen diese nicht den kartellrechtlichen Anforderungen drohen erhebliche Störungen der Warenverteilung. Die Folgen können gravierend und vielschichtig sein: unwirksame Gebietsabreden bringen das austarierte Händlersystem ins Wanken, kartellrechtswidrige Preisbindungen unterminieren die Absatzstrategie, nichtige Wettbewerbsverbote schaffen unerwartete Konkurrenzsituationen, schlimmstenfalls drohen Untersuchungen und Bußgelder durch die Kartellbehörden.
Diese Probleme lassen sich nur sicher umschiffen, wenn das Vertriebssystem bereits im Planungsstadium mit Blick auf die kartellrechtlichen Klippen geprüft wird. Wie lang darf ein Wettbewerbsverbot sein? Kann ich einem Händler untersagen in ein Vertriebsgebiet zu liefern, dass ich mir oder anderen Händlern vorbehalten möchte? Welche Preisvorgaben darf ich meinen Vertriebsmittlern machen? Muss ich meine Vertragshändler anders behandeln als meine Handelsvertreter?
Antworten auf diese und weitere vertriebskartellrechtliche Fragestellungen erhalten Sie in dieser LUNCHBOX.KARTELLRECHT.
Referent:
Dr. Anno Haberer, Rechtsanwalt und Partner bei RITTERSHAUS