Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 18.01.2022 (Rs. C-261/20) entschieden, dass in einem Rechtsstreit zwischen ausschließlich privatrechtlichen Personen Unionsrecht einer Anwendung der Mindesthonorare für Architekten und Ingenieure gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nicht entgegensteht. Das Urteil ist von weitreichender Bedeutung, da damit unter anderem Aufstockungsklagen von Planern auf den gesetzlichen Mindestsatz wieder Auftrieb gegeben wird. Anlass der