Am 1. Januar 2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft, durch das das Personengesellschaftsrecht grundlegend reformiert wird. Die Reform betrifft alle bestehenden sowie alle künftig zu gründenden Personengesellschaften. Der Gesetzgeber hat sich – mit wenigen Ausnahmen – bewusst gegen weitreichende Übergangs- oder Ausnahmeregelungen entschieden, vielmehr gilt ab dem 1. Januar 2024 sofort die neue Rechtslage. Bei