Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen. Um die Einhaltung der Kündigungsfrist bestimmen zu können, muss der Zugang der Kündigung nachweisbar sein. Viele Arbeitgeber nutzen hierfür deshalb die Möglichkeit des Einwurf-Einschreibens. Aufgrund eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 30.1.2025 (Az.: 2 AZR 68/24) sollten Kündigungen jedoch nicht mehr per Einwurf-Einschreiben übermittelt werden. Die Entscheidung Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich entschieden, dass zum
