Der immer näher rückende Brexit kann für deutsche Unternehmer existenzbedrohende, steuerliche Konsequenzen haben. Der Austritt Großbritanniens aus der EU kann insbesondere die sog. Wegzugsbesteuerung auslösen. Beispiel 1: Unternehmer U ist an einer deutschen GmbH beteiligt und ist vor Jahren nach London gezogen. Mit dem Wegzug nach Großbritannien würde Deutschland sein Recht auf Besteuerung eines etwaigen Gewinns aus der Veräußerung der