Der immer näher rückende Brexit kann für deutsche Unternehmer existenzbedrohende, steuerliche Konsequenzen haben. Der Austritt Großbritanniens aus der EU kann insbesondere die sog. Wegzugsbesteuerung auslösen.
Beispiel 1:
Unternehmer U ist an einer deutschen GmbH beteiligt und ist vor Jahren nach London gezogen.
Mit dem Wegzug nach Großbritannien würde Deutschland sein Recht auf Besteuerung eines etwaigen Gewinns aus der Veräußerung der deutschen GmbH verlieren. Aus diesem Grund löst der Wegzug in Deutschland eine sog. Wegzugsbesteuerung aus, d.h. in den GmbH-Anteilen enthaltene stille Reserven werden steuerpflichtig aufgedeckt. Da aber der Wegzug innerhalb der EU erfolgt, wird die Steuer zwar festgesetzt, aber zinslos und unbefristet gestundet. Diese europarechtlich gebotene Erleichterung greift aber nicht mehr, wenn Großbritannien aus der EU austritt. Bei einem Wegzug in einen Drittstaat außerhalb der EU/des EWR kann eine Stundung nur befristet (idR 5 Jahre), verzinslich und meist nur gegen Sicherheitsleistung gewährt werden. U wird durch den Brexit die Stundung verlieren und Steuern zahlen müssen.
Beispiel 2:
Unternehmer U ist an einer deutschen GmbH beteiligt, lebt aber nach wie vor in Deutschland. Seine Tochter arbeitet aber bei einer Bank in London.
Die Wegzugsbesteuerung kann in Deutschland nicht nur durch den faktischen Umzug des Unternehmers ausgelöst werden, sondern auch dann, wenn die Anteile auf jemanden im Todesfall (oder auch durch Schenkung) übergehen, der in Deutschland nicht (mehr) unbeschränkt steuerpflichtig ist. Stirbt nun U, werden die GmbH-Anteile aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder aufgrund eines Testaments auf die Tochter übergehen und so die Wegzugsbesteuerung auslösen.
Die vorstehenden Beispiele verdeutlichen, dass Unternehmer und deren Erben mit Bezug zu Großbritannien einen ganz dringenden Handlungsbedarf haben und solche Fälle unbedingt kurzfristig zu überprüfen sind, bevor der Brexit die dramatischen Steuerfolgen auslöst.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr RA/StB Pawel Blusz unter pawel.blusz@rittershaus.net oder 069 274040-215 zur Verfügung.