Für das Fortschreiten der Digitalisierung des Gesellschaftsrechts hatte die Coronapandemie spürbar einen positiven Effekt. Insbesondere die Möglichkeit der Abhaltung virtueller Hauptversammlungen, bei denen die Aktionäre nicht physisch am Versammlungsort, sondern online zugeschaltet teilnahmen, kam in der Praxis gut an. Die in der Pandemie durch das Covid-Maßnahmen-Gesetz geschaffenen Sonderregeln gelten mittlerweile allerdings nicht mehr. Um virtuelle Hauptversammlungen als Alternative zu den