Neues Datenschutzrecht Am 25. Mai 2018 treten die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung sowie die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft. Die Neuregelungen betreffen auch die tägliche Personalarbeit und sind von erheblicher Bedeutung, weil der Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen den Datenschutz von bisher € 300.000,- nach § 43 BDSG auf € 20 Mio. und bei Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von mehr als