Um neues Baurecht zu entwickeln oder geltendes zu ändern, müssen Gemeinden Bebauungspläne aufstellen. Da die Anforderungen des Gesetzgebers und der Rechtsprechung zahlreicher werden, kein leichtes Unterfangen. Dabei nimmt die Komplexität der zu überplanenden Bereiche zu, die Verfahrensdauern sollen immer kürzer werden und die Vorarbeiten von Planungsbüros müssen häufig nachgebessert werden. Hier setzt das unter der Leitung des Bundesverbands für Wohnen