Mit Urteil vom 26.9.2023 (IX R 13/22) hat der BFH entschieden, dass der Kauf eines Miterbenanteils, in dem ein Grundstück enthalten ist, das anschließend veräußert wird, keinen Erwerb eines Grundstücks im Sinne des privaten Veräußerungstatbestandes, § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG darstellt. Damit ändert der BFH seine eigene Rechtsprechung (vgl. BFH v. 20.4.2004 (IX R 5/02)) und stellt