Der Ehemann schenkt seiner Ehefrau ein Gebäude, das sich unstreitig in einem sehr schlechten baulichen Zustand befindet. In der Folge gehen die Eheleute übereinstimmend von einem nur sehr geringen Wert des Gebäudes aus, den sie auch im Übertragungsvertrag angeben. Probleme? Ist der Steuerpflichtige der Meinung, dass der tatsächliche Wert von Grundvermögen geringer sei als der typisierte Wert nach dem Bewertungsgesetz,
