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Markus Brau

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25. Januar 2022: Gesetzgeber stärkt Verbraucherrechte bei Verträgen über digitale Inhalte – Wichtige Neuerungen für Unternehmen im digitalen B2B- und B2C-Umfeld – Blogbeitrag von Mark Oliver Kühn, Markus Spitz und Magnus Brau

Zum 01. Januar 2022 ist das deutsche Gesetz zur Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie der EU (RL 2019/770) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurden zahlreiche neue Vorschriften für Verträge über digitale Inhalte zwischen Unternehmen und Verbrauchern in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt, allen voran in den §§ 327 bis 327u BGB. Durch die neuen Vorschriften sollen Lücken im bisherigen Recht geschlossen und