Vor einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem „Klimabeschluss“ das Bundesklimaschutzgesetz als verfassungswidrig eingestuft. Was abstrakt klingt, hat bereits Auswirkungen auf die gesamte Immobilienbranche und die kommunale Verwaltung, sei es bei Abwägungen von Klimabelangen in der Bauleitplanung, Anforderungen an die Entwicklung von Immobilienprojekten, Grünfestsetzungen in Bebauungsplänen, Festsetzungen zum Hochwasserschutz, besonderem Städtebaurecht und Denkmalschutz, kommunalen Energieprojekten, klimafreundlichen Vergabeverfahren. Per Live-Video stellen