Beiträge mit diesem Tag:

Unternehmerfamilien & Private Clients

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Allgemein,

31. Januar 2024: Achtung: Aktuell keine erbschaftsteuerliche Begünstigung für Grundstücke im sog. „Gleichordnungskonzern“ – Blogbeitrag von RAin und StBin Martina Weisheit

In der aktuellen Fassung des ErbStG läuft die Steuerbefreiung für eine Grundstücksüberlassung im sog. „Gleichordnungskonzern“ und an Gesellschaften, die faktisch nicht konsolidieren, nach § 13b Abs. 4 Nr. 1c ErbStG leer. § 4h Abs. 3 S. 5 und S. 6 EStG, der eine Definition des Begriffs des (Gleichordnungs-)Konzerns vorsah und auf den das Erbschaftsteuergesetz verweist, wurde im Kreditzweitmarktförderungsgesetz mit Wirkung

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Allgemein,

23. Januar 2024: Änderung der Rechtsprechung – Kein Spekulationsgewinn für ein zur Erbmasse gehörendes Grundstück bei entgeltlichem Erwerb eines Miterbenanteils – Blogbeitrag von RAin und StBin Martina Weisheit

Mit Urteil vom 26.9.2023 (IX R 13/22) hat der BFH entschieden, dass der Kauf eines Miterbenanteils, in dem ein Grundstück enthalten ist, das anschließend veräußert wird, keinen Erwerb eines Grundstücks im Sinne des privaten Veräußerungstatbestandes, § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG darstellt. Damit ändert der BFH seine eigene Rechtsprechung (vgl. BFH v. 20.4.2004 (IX R 5/02)) und stellt

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Allgemein,

März 2023: Tier 3 für RITTERSHAUS bei The Legal 500 im Praxisbereich “Private Clients und Nonprofits”

Die Praxisgruppe „Unternehmerfamilien & Private Clients“ unter der Ägide von Dr. Werner Born und Dr. Michael Kühn wird bei The Legal 500 unter Tier 3 gerankt. Damit zählt RITTERSHAUS bei dem auch international beachteten Ranking im Nachfolgebereich zu einer der führenden Wirtschaftskanzleien in Deutschland. Eine besonders tolle Bestätigung der interdisziplinären Teamleistung bei der Unternehmens- und Vermögensnachfolge von Mandantinnen und Mandanten