Bestehende Rechtslage Die Inanspruchnahme von Gesellschafterdarlehen ist für Gesellschaften, insbesondere aufgrund der steuerlichen Vorteile gegenüber der Inanspruchnahme eines externen Darlehens, ein gerne genutztes Mittel zur kurzfristigen Erlangung von Liquidität. Und auch für den darlehensgebenden Gesellschafter erscheint die Darlehensgewährung durchaus attraktiv, kann sie sich doch sowohl kurzfristig (Zinseinnahmen) als auch langfristig (steigende Ausschüttungen durch Wachstum der Gesellschaft) finanziell zu seinen Gunsten
