Bereits im vergangenen Jahr haben wir über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) berichtet, welches die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am digitalen Geschäftsverkehr stärken soll (zum Blogbeitrag von Rechtsanwalt Jonas Kuhlbrodt sehen Sie hier): Das BFSG setzt die europäische Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Zeit also, einen Blick darauf








































