Blogbeitrag von Rechtsanwalt Magnus Brau und Johannes Damm, Rechtsreferendar Schnell ist im Internet ein Vertrag geschlossen – doch wie kommt man wieder raus? Nachdem der Gesetzgeber bereits im Jahr 2022 den Kündigungsbutton eingeführt hat, legt er nun nach. Ab dem 19. Juni 2026 ist auch der sog. Widerrufsbutton verpflichtend. Hierdurch sollen Verbraucher die Möglichkeit haben, einen im Internet geschlossenen Vertrag









































