In unserer Reihe „Kaffee und Vergaberecht“ laden wir Sie herzlich zur Teilnahme an unserem letzten Live-Stream im Jahr 2023 ein. Dieses Mal geht es mit Dr. Christoph Rung und Dr. Michael Wenzel um Schadensersatzforderungen wegen der Aufhebung des Vergabeverfahrens.
- Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, ein begonnenes Vergabeverfahren durch die Erteilung des Zuschlags abzuschließen. Entscheidet er sich für die Aufhebung des Vergabeverfahrens, kann dies jedoch Schadensersatzansprüche der Bieter begründen.
- Anhand einer aktueller Gerichtsentscheidungen erläutern wir, wann Sie bei einer Aufhebung der Ausschreibung auf Schadensersatz haften und geben Ihnen Tipps, wie Sie eine Haftung auf entgangenen Gewinn vermeiden können.
- Anschließend besteht wie immer Gelegenheit zur Diskussion und zum Erfahrungsaustausch.
- In der Kürze liegt die Würze: Das Ganze soll die Länge einer guten Kaffeepause nicht überschreiten. 10 Minuten Vorstellung, 10 Minuten Diskussion!
Für die Veranstaltung können Sie sich hier über den folgenden Button kostenlos anmelden:
Voraussetzung für die Teilnahme ist die Anmeldung über den Button. Anschließend übersenden wir Ihnen mit einer Outlook-Termineinladung den Einwahllink, mit dem Sie sich am Veranstaltungstag zuschalten können.