Die Europäische Kommission hat am 21.04.2021 ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, Investitionen in nachhaltige Investments zu fördern. „Greenwashing“ soll unterbunden werden und Investoren sollen zukünftig die Möglichkeit haben, anhand normierter Kriterien verlässlich festzustellen, ob ein Investment tatsächlich nachhaltig ist. Dies soll vornehmlich durch die delegierte Verordnung zur EU-Klimataxonomie sichergestellt werden, welche Kriterien für Wirtschaftstätigkeiten enthält, die einen wesentlichen