Beiträge mit diesem Tag:

Energierecht

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20. Juli 2026: Referentenentwürfe für das EEG 2027 und das EnWG (Netzpaket) sind da! – Blogbeitrag von Rechtsanwalt Ulrich Loetz

Seit dem 18.07.2026 ist endlich der langerwartete Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) für ein Gesetz für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor da (abrufbar hier)! Kernstück des Referentenentwurfs ist die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die ab dem 1.1.2027 gelten wird. Gegenüber dem geleakten Entwurf des BMWE ergeben sich keine grundlegenden Änderungen.

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14. Juli 2026: Neue Kommentierungen von Prof. Dr. Ulrich Tödtmann und Dr. Sebastian Stepan im BeckOGK Energierecht erschienen

Mit zwei aktuellen Neubearbeitungen setzen Prof. Dr. Ulrich Tödtmann und Dr. Sebastian Stepan ihre Mitwirkung am beck-online.GROSSKOMMENTAR (BeckOGK) Energierecht fort. Neu erschienen sind die Kommentierungen zu § 42 EnWG sowie zur Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV). Beide Regelungswerke nehmen eine zentrale Stellung im Energierecht ein. Während § 42 EnWG die Stromkennzeichnung und die Transparenz gegenüber Letztverbrauchern regelt, enthält die EEV wesentliche Vorgaben für

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August 2025: Kommentierung zur Erneuerbare-Energien-Verordnung von Prof. Dr. Ulrich Tödtmann und Dr. Sebastian Stepan jetzt im beck-online.Großkommentar erschienen

Frisch aus der digitalen Feder: Die Kommentierung von Prof. Dr. Ulrich Tödtmann und Dr. Sebastian Stepan zur Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) ist ab sofort im beck-online.GROSSKOMMENTAR (kurz: BeckOGK) Energierecht verfügbar. Der BeckOGK Energierecht entsteht derzeit Schritt für Schritt aus dem renommierten Berliner Kommentar zum Energierecht, der bislang in acht Bänden im Print vorlag. In der neuen Online-Fassung werden die bewährten Kommentierungen des von

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Dezember 2018: Klassiker zum Energierecht unter Mitarbeit von Rittershaus Partner Prof. Dr. Ulrich Tödtmann erschienen

Druckfrisch ist soeben der Berliner Kommentar zum Energierecht in der 4. Auflage erschienen. Mitautor ist der Rittershaus Partner Professor Dr. Ulrich Tödtmann, der an drei von sechs Bänden mitgeschrieben hat. Die in der Neuauflage auf sechs Bände erweiterte Kommentierung ist „der“ Standardkommentar zum Energierecht und deckt die ganze Breite des Energierechts einschließlich aller Nebengesetze und Verordnungen ab. Professor Tödtmann kommentiert

Pressemeldungen,

1. Mai 2018: RITTERSHAUS baut Praxisgruppe Arbeitsrecht am Standort Mannheim weiter aus

RITTERSHAUS baut Praxisgruppe Arbeitsrecht am Standort Mannheim weiter aus Im Zuge des strategischen Ausbaus der Praxisgruppe Arbeitsrecht verstärkt sich RITTERSHAUS mit dem renommierten Arbeits- und Gesellschaftsrechtler Prof. Dr. Ulrich Tödtmann. Er wird zum 1. Mai 2018 als Partner in die Sozietät eintreten und vom Standort Mannheim aus tätig sein. Herr Prof. Dr. Tödtmann wechselt aus dem Bonner Büro der Rechtsanwälte