Beiträge mit diesem Tag:

Energierecht

Allgemein,

Dezember 2018: Klassiker zum Energierecht unter Mitarbeit von Rittershaus Partner Prof. Dr. Ulrich Tödtmann erschienen

Druckfrisch ist soeben der Berliner Kommentar zum Energierecht in der 4. Auflage erschienen. Mitautor ist der Rittershaus Partner Professor Dr. Ulrich Tödtmann, der an drei von sechs Bänden mitgeschrieben hat. Die in der Neuauflage auf sechs Bände erweiterte Kommentierung ist „der“ Standardkommentar zum Energierecht und deckt die ganze Breite des Energierechts einschließlich aller Nebengesetze und Verordnungen ab. Professor Tödtmann kommentiert

Pressemeldungen,

1. Mai 2018: RITTERSHAUS baut Praxisgruppe Arbeitsrecht am Standort Mannheim weiter aus

RITTERSHAUS baut Praxisgruppe Arbeitsrecht am Standort Mannheim weiter aus Im Zuge des strategischen Ausbaus der Praxisgruppe Arbeitsrecht verstärkt sich RITTERSHAUS mit dem renommierten Arbeits- und Gesellschaftsrechtler Prof. Dr. Ulrich Tödtmann. Er wird zum 1. Mai 2018 als Partner in die Sozietät eintreten und vom Standort Mannheim aus tätig sein. Herr Prof. Dr. Tödtmann wechselt aus dem Bonner Büro der Rechtsanwälte