Mit dem kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 3. Juli 2019 (Az. II R 6/16) hat dieser entschieden, dass satzungsgemäße Ausschüttungen ausländischer Stiftungen an inländische Destinatäre nicht der Schenkungsteuer unterliegen. Dabei ist der BFH sowohl der Auffassung der Finanzverwaltung als auch des FG Baden-Württemberg als Vorinstanz entgegengetreten. Das lange erwartete Urteil dürfte der ausländischen Stiftung als Vehikel der Vermögensnachfolgeplanung
