Die Internationale Handelskammer in Paris (ICC) hat die Incoterms® grundlegend überarbeitet. Das Ergebnis dieser Arbeiten ist jetzt veröffentlicht worden. Offiziell treten die neuen Incoterms® 2020 am 1. Januar 2020 in Kraft und ersetzen die Incoterms® 2010.
Die Incoterms® sind kein Gesetz, sondern von der Internationalen Handelskammer erarbeitete Mustervertragsklauseln. Die Vertragsfreiheit erlaubt es den Parteien zwar auch über den 1. Januar 2020 hinaus die alten Incoterms® 2010 zu vereinbaren. Für den Fall aber, dass im Vertrag die anwendbare Fassung der Incoterms® nicht genau spezifiziert ist, muss bei Verträgen ab dem 1. Januar 2020 damit gerechnet werden, dass im Streitfall die Incoterms® 2020 als vereinbart gelten. Aus diesem Grund, und weil davon auszugehen ist, dass sich die neue Fassung in der Praxis durchsetzen wird, müssen sich Unternehmen mit den Neuerungen der Incoterms® 2020 beschäftigen.
Bei den Incoterms® 2020 handelt es sich um Standardvertragsklauseln, die für den grenzüberschreitenden Warenkauf entwickelt wurden, die aber inzwischen auch im nationalen Warenverkehr zunehmend eingesetzt werden. Durch Wahl von drei Buchstaben wie z.B. „EXW“ oder „DAP“ können die Kaufvertragsparteien ohne großen Aufwand Einzelheiten zum Lieferort vereinbaren. Vielen Marktteilnehmern ist dabei allerdings gar nicht bewusst, dass sie damit zwischen verschiedenen mehrere Seiten langen Katalogen von Vertragsklauseln auswählen, die für die Vertragsabwicklung und die Haftung aus dem Vertrag höchst relevante Einzelheiten etwa zum Gefahrübergang, der Kostentragung, der Be- und Entladung, dem Transport, dem Umfang der Versicherungspflicht etc. regeln.
Inhaltlich weisen die Incoterms® 2020 zahlreiche Detail-Änderungen an den gewohnten E-, F-, C- und D-Klauseln auf. Diese haben u.a. Einfluss auf den genauen Zeitpunkt des Gefahrübergangs, den Umfang der Versicherungspflicht, Fragen des Transports, der Be- und Entladung etc. Neu ist auch die flexibel einsetzbare Klausel DPU Incoterms® 2020, die die in der Praxis wenig verbreitete Klausel DAT Incoterms® 2010 ersetzt.
Bei Rückfragen zu den neuen Incoterms®2020 steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Daniel F. Berg jederzeit unter daniel.berg@rittershaus.net gerne zur Verfügung!
Kontakt:
Dr. Daniel F. Berg
Partner, Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht,
akkreditierter und geprüfter Incoterms®2020-Trainer
(Zertifikatsnummer: DE/2019-0018)