Bereits mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 08.05.2013, C-197/11 und C-203/11, („Flämisches Immobiliendekret“), war plötzlich Bewegung in die altbekannten Einheimischenmodelle gekommen. Gleichzeitig liefen Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Einheimischenmodellen einer nordrhein-westfälischen und dreier bayerischer Gemeinden. Im Jahr 2017 einigten sich Bundesrepublik und EU-Kommission dann im sog. „EU-Kompromiss“ auf bestimmte Vorgaben für Einheimischenmodelle, bei deren Einhaltung