Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 1. September 2021 (II R 40/19) liegt keine freigebige Zuwendung vor, wenn zukünftige Eheleute für den Fall der Beendigung ihrer Ehe Zahlungen eines Ehepartners vorsehen, die erst zum Zeitpunkt der Scheidung zu leisten sind. 1. Hintergrund und Problemstellung Zu Beginn der Ehe sind meist weder Zeitpunkt noch Höhe von späteren Zugewinnausgleichsansprüchen absehbar. Gleichwohl wollen
