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Europäischer Gerichtshof

3D medical background with DNA strand
Allgemein,

25. Juli 2018: Crisps-Cas9 – Europäischer Gerichtshof hat sein Urteil in der Rs. C-528/16 gefällt

Am 25. Juli hat der Europäische Gerichtshof sein Urteil in der Rs. C-528/16 gefällt. Die Luxemburger Richter stellten dabei fest, dass die sogenannten Neuen Techniken, also insbesondere die Genomeditierung mittels Crisps-Cas9, unter das Europäische Gentechnikrecht fallen. Die Entscheidung betrifft zunächst einmal nur die Anwendbarkeit der Europäischen Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG auf die Genomeditierung bei Pflanzen. Aufgrund des Komplementärsystems des Europäischen Gentechnikrechts ergeben