Bei einer Vortragsveranstaltung der BeckAkademie Seminare in München hat unser Kollege Professor Dr. Ulrich Tödtmann zum Thema „Organhaftung und Compliance“ vor Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern, Unternehmensjuristen und Rechtsanwälten referiert. Nachdem Gesetzgeber und Rechtsprechung in den letzten Jahren die Anforderungen an Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder als sogenannte „Organe“ von GmbH und Aktiengesellschaft kontinuierlich verschärft haben, setzte sich die Veranstaltung intensiv damit auseinander, wie die Verantwortlichen Haftungsrisiken effizient vermeiden können.
Wie weit geht die Leitungsverantwortung von Vorstand und Geschäftsführer? Welche besonderen Pflichten treffen die Unternehmensleitung in der Krise und bei drohender Insolvenz? Wie können persönliche und unternehmerische Haftungsrisiken durch ein effizientes Compliance System vermieden werden? Wie lässt sich ein funktionsfähiges Compliance Management System auch in einem mittelständischen Unternehmen in sechs einfachen Schritten zügig einführen? Welche Haftungsrisiken können durch eine Directors & Officers Versicherung abgedeckt werden? Wie können Organhaftungsansprüche vom Unternehmen gegen die Verantwortlichen erfolgreich durchgesetzt werden? Für diese Fragen hatte Professor Tödtmann gemeinsam mit seiner Mitreferentin Dr. Vera Rothenburg für die über 20 Teilnehmer die passenden Antworten.