Nahezu in jedem Betrieb gibt es sie: Arbeitnehmer, die sehr häufig krank sind, oder Arbeitnehmer, deren Leistung hinter der anderer deutlich zurückbleibt. Folge ist, dass nicht nur bei Ihnen als Arbeitgeber, sondern auch vielfach bei den Kollegen Frust entsteht. Deshalb stellt sich die Frage, welche arbeitsrechtlichen Instrumente zur Verfügung stehen, um mit kranken und leistungsschwachen Arbeitnehmern umzugehen.
Jeder Personaler, jeder Manager wird alle Möglichkeiten nutzen, die Leistung und/oder die Situation von Mitarbeitern mit Problemen zu verbessern, sei es durch Coaching; durch optimierten Einsatz; durch Fortbildung oder Umschulung, vielleicht sogar durch Einsatz eines arbeitsrechtlich spezialisierten Mediators. Aber was, wenn all diese Mittel der Personalarbeit zu keiner Verbesserung – für Arbeitgeber und Arbeitnehmer – führen?
Da eine Kündigung nach der Rechtsprechung nur das letzte Mittel sein kann, kommt der Vorbereitung erhebliche Bedeutung zu. Dokumentation von Krankheitszeiten oder Leistungsdefiziten, Ermahnungen und Abmahnungen, Mitarbeitergespräche… Dies sind nur einige Maßnahmen, die Sie im Umgang mit diesen Arbeitnehmern beachten müssen. Wir wollen Ihnen Ihre Handlungsoptionen aus arbeitsrechtlicher Sicht vorstellen und mit Ihnen über die praktische Handhabung diskutieren.
Ihre Referenten:
Dr. Andreas Notz
Jörg Döhrer
Eler von Bockelmann
Prof. Dr. Ulrich Tödtmann
Nadja Hartmann
Dr. Annette Sättele
Unser HR Lunch findet an den folgenden drei Terminen an unseren Kanzleistandorten statt:
Büro Frankfurt am Main, 5. November 2019
Ihre Anmeldung für diesen Termin richten Sie bitte an
gloria.kraus@rittershaus.net
Büro Mannheim, 6. November 2019
Ihre Anmeldung für diesen Termin richten Sie bitte an julia.spether@rittershaus.net.
Büro München, 7. November 2019
Ihre Anmeldung für diesen Termin richten Sie bitte an
renate.king@rittershaus.net.