In unserer Reihe „Kaffee und Vergaberecht“ laden wir Sie herzlich zur Teilnahme am nächsten Live-Stream ein. Dieses Mal beschäftigen sich Dr. Christoph Rung und Dr. Michael Wenzel mit der Frage, wann es sich bei der Vermietung oder Verpachtung von staatlichen Immobilien um einen ausschreibungspflichtigen öffentlichen Auftrag handelt.
- Die Vermietung oder Verpachtung von staatlichen Grundstücken ist grundsätzlich kein öffentlicher Auftrag, weil der Staat nicht als Nachfrager, sondern als Anbieter auftritt.
- Allerdings kann die Grundstücksüberlassung unter bestimmten Bedingungen ausnahmsweise ein ausschreibungspflichtiger Beschaffungsvorgang sein. Auch mit Blick auf Wettbewerbsrecht und den Gleichheitsgrundsatz können Ausschreibungen sachgerecht sein.
- Anhand einer aktuellen Gerichtsentscheidung erläutern wir, wann ein öffentlicher Auftrag vorliegt. Anschließend besteht wie immer Gelegenheit zur Diskussion und zum Erfahrungsaustausch.
- In der Kürze liegt die Würze: Das Ganze soll die Länge einer guten Kaffeepause nicht überschreiten.
10 Minuten Vorstellung, 10 Minuten Diskussion!
Bitte melden Sie sich über den untenstehenden Button an.
Voraussetzung für die Teilnahme ist die Anmeldung über den Button. Anschließend übersenden wir Ihnen mit einer Termineinladung den Einwahllink, mit dem Sie sich am Veranstaltungstag zuschalten können.