Der Umzug ins Ausland kann teuer werden, denn wer als Gesellschafter zu mehr als 1% an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist, löst durch Aufgabe seines Wohnsitzes in Deutschland unter Umständen erhebliche Steuerfolgen aus. Grund dafür ist die Wegzugsteuer: da dem deutschen Fiskus durch den Wegzug das Besteuerungsrecht an der Beteiligung entzogen wird, fingiert er deren Veräußerung und unterwirft den fiktiven Veräußerungsgewinn beim Gesellschafter der Einkommensteuer. Das führt häufig zu Liquiditätsproblemen, da betroffene Gesellschafter die Steuer entrichten müssen, obwohl ihnen tatsächlich keinerlei liquide Mittel zugeflossen sind. Verschont blieben bislang zumindest solche Gesellschafter, die innerhalb der EU oder dem EWR umziehen. Bei ihnen wird die Wegzugsteuer zwar festgesetzt, aber dauerhaft gestundet, sodass keine Steuerzahlung fällig ist, solange der Gesellschafter und sein Zuzugsstaat die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Doch das soll sich bald ändern, denn die kürzlich beschlossene Reform der Wegzugsteuer führt ab dem Jahr 2022 zum Wegfall der EU-Stundung. Wer bereits vor dem 1. Januar 2022 von der EU-Stundung Gebrauch macht, ist von dieser Verschärfung der Wegzugsteuer nicht betroffen. Gesellschafter, die langfristig nach Österreich, Spanien oder Italien auswandern möchten, werden sich deshalb überlegen, ob der richtige Zeitpunkt für ihren Wegzug vielleicht vor dem 31. Dezember 2021 liegt. Mehr dazu lesen Sie hier im Gastbeitrag von Rechtsanwältin Dr. Verena Hang im aktuellen wir-Magazin.