Um neues Baurecht zu entwickeln oder geltendes zu ändern, müssen Gemeinden Bebauungspläne aufstellen. Da die Anforderungen des Gesetzgebers und der Rechtsprechung zahlreicher werden, kein leichtes Unterfangen. Dabei nimmt die Komplexität der zu überplanenden Bereiche zu, die Verfahrensdauern sollen immer kürzer werden und die Vorarbeiten von Planungsbüros müssen häufig nachgebessert werden. Hier setzt das unter der Leitung des Bundesverbands für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. – vhw initiierte Seminar an:
Gemeinsam werden die Referenten Dr. Hartmut Fischer, Partner bei RITTERSHAUS Rechtsanwälte, und Prof. Dr. Christoph Külpmann, Richter des 4. Senats am Bundesverwaltungsgericht Leipzig, Sachverhalte und Vorgehensweisen aus der Planungspraxis skizzieren, typische Felerquellen benennen und rechtmäßige Lösungsmöglichkeiten darstellen.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, über die Herr Prof. Dr. Külpmann „aus erster Hand“ berichten wird.
Veranstalter:
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Referenten:
Dr. Hartmut Fischer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, RITTERSHAUS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Mannheim
Prof. Dr. Christoph Külpmann, Richter in dem für Bau- und Planungsrecht zuständigen 4. Senat am Bundesverwaltungsgericht Leipzig
Ort:
Montag, 2. März 2020:
Kongresszentrum Westfalenhallen
Rheinlanddamm 200, Dortmund
Montag, 23. März 2020 (bis auf Weiteres verschoben):
Stadthotel Münster
Aegidiistraße 21, Münster
Weitere Veranstaltungsdetails finden Sie auf der Webseite des vhw.