Die Wirtschaftswoche hat in ihrem aktuellen Management Blog von Claudia Tödtmann einen Vorab Buchauszug aus dem brandaktuellen Fachbuch „Arbeitsrecht in Not- und Krisenzeiten – Die Corona Pandemie und ähnliche Krisensituationen“ gebracht.
Vier Anwälte der Rittershaus Praxisgruppe Arbeitsrecht haben in diesem Buch ihre Erfahrungen vor allem aus der aktuellen Corona Krise von Praktikern für Praktiker zusammengestellt. Im Vorab-Buchauszug stellt der Mitautor Rechtsanwalt Dr. Andreas Notz dar, was nach der Krise im Bereich Kommunikation und Recruiting zu beachten ist.
Vorab-Buchauszug Ulrich Tödtmann / Eler v. Bockelmann: „Arbeitsrecht in Not- und Krisenzeiten“
Das Buch selbst erscheint im kommenden Monat im führenden juristischen Verlag C.H. Beck in der Schriftenreihe „Aktuelles Recht für die Praxis“. Die Autoren Eler von Bockelmann, Nadja Hartmann, Andreas Notz und Ulrich Tödtmann zeigen darin was für Arbeitgeber in Krisenzeiten wichtig ist:
Was können Arbeitgeber aber auch Arbeitnehmer tun, wenn sie eine Notsituation kommen sehen? Können sie bereits in diesem Stadium Entscheidungen treffen, die dem Unternehmen später helfen? Welche vorbeugenden Maßnahmen sind sinnvoll? Was ist zu beachten, wenn die Lage schwieriger, die Finanzen knapper und das Geschäft immer langsamer wird?
Und plötzlich ist die Notsituation da – was tun? Was gilt für das einzelne Arbeitsverhältnis, was kann der Arbeitgeber jetzt noch ändern? Welche Rolle hat der Betriebsrat? Wo muss er beteiligt werden? Wie kann er die jetzt nötigen Anpassungen unterstützen? Wie und bei wem können Arbeitgeber und Arbeitnehmer staatliche Unterstützung wie z.B. Kurzarbeitergeld in Anspruch zu nehmen? Und, alles andere als unwichtig, welche Rolle spielt die Kommunikation in der Krise, nach innen wie nach außen?
Schließlich: Bislang hat noch jede Krisen- und Notsituation ein Ende gefunden, und dann muss es auch für die Unternehmen weitergehen. Wie kommt das Unternehmen wieder „in den Tritt“, was können und müssen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsrat dazu beitragen, dass das Unternehmen wieder in den Normalbetrieb kommt?