Arbeiten ohne Smartphone, Internet, E-Mail – was vor ca. 25 Jahren noch Arbeitsalltag war, ist heute vollkommen unvorstellbar. Arbeitnehmer kommunizieren, wo, wann und mit wem sie wollen?
Nicht erst vor oder bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Sie als Arbeitgeber ein erhebliches Interesse daran, dass Sie sämtliche beruflichen Kontakte des Arbeitnehmers kennen und auf diese zugreifen können. Haben Sie hierfür vertraglich vorgesorgt? Insbesondere wenn Arbeitnehmer über soziale Netzwerke kommunizieren stellt sich die Frage, ob Ihnen der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Kontakte zur Verfügung stellen muss. Neben dieser zentralen Frage werden grundsätzliche Themen der E-Mail- und Internetnutzung, Fragen zu Bring Your OWN DEVICE etc. von unseren Kollegen Professor Dr. Ulrich Tödtmann und Dr. Andreas Notz beleuchtet und diskutiert.
Denn nicht nur die Technik entwickelt sich ständig weiter, auch der immer stärker durch diese geprägte moderne Arbeitsalltag. Genau damit muss die rechtliche Entwicklung, insbesondere die von Ihnen verwendeten Verträge und Richtlinien, Schritt halten. Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie unter folgendem Link der IHK Pfalz: https://www.pfalz.ihk24.de/System/vst/1308808?id=321809&terminId=519884